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Lernausweis

Voraussetzungen für die Erteilung

Abgeschlossene Grundausbildung Startart Hangstart
Flugschulinterne Theorie- und Praxisprüfung
Vollendung des 16. Lebensjahres

Berechtigung

Der Lernausweis berechtigt zu Flügen ohne Fluglehreraufsicht mit schriftlichem Flugauftrag des Ausbildungsleiters in dem Grundausbildungsgelände mit maximal 100 Meter Höhendifferenz, in welchem die Grundausbildung erfolgt ist.

Gültigkeit

Der Lernausweis ist 36 Monate ab Ausstellungsdatum gültig und kann nicht verlängert werden. Er kann vom Ausbildungsleiter der Flugschule mit Auflagen versehen werden.

Hinweise

Für die Startart Windenschleppstart ist die Erteilung des Lernausweises nicht möglich.
Der Lernausweis ist ein schriftlicher, geländebezogener Flugauftrag der Flugschule. Die Erteilung des Lernausweises liegt im Ermessen des Ausbildungsleiters der Flugschule.